Arbeit in den Gremien
Jede Klasse wählt ihren Klassenelternbeirat, bestehend aus drei bis vier Mitgliedern.
Ein Elternvertreter pro Klasse ist stimmberechtigtes Mitglied im Schulelternbeirat.
Im Schulelternbeirat werden Delegierte für die Fachkonferenzen und für die Schulkonferenz gewählt, bei Bedarf auch für den Schulleiterwahlausschuss.
Der Schulelternbeirat entsendet außerdem einen Delegierten in den Kreiselternbeirat der Stormarner Gymnasien. Der Kreiselternbeirat nimmt an den Sitzungen des Schulausschusses des Kreises teil und hat eine Stimme im Landeselternbeirat.
Schulkonferenz
Als oberstes Beschlussgremium der Schule setzt sich die Schulkonferenz zu gleichen Teilen aus Lehrern, Eltern und Schülern zusammen. Die Vertreter der Elternschaft werden im Schulelternbeirat gewählt. Die Schulkonferenz entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten.
Einige Beispiele:
- Projektwochen und -tage
- Sonstige Veranstaltungen
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen
- Schulprogramm
- Unterrichtsformen
- Neue Schulbücher
- Leistungsbewertungen
- Schulordnung
- Freiwillige Angebote
- Bewegliche Ferientage
Schulelternbeirat
Mindestens zweimal im Jahr treffen sich Vertreter der Klassen und Jahrgänge zur Sitzung des Schulelternbeirats (SEB). Aus jedem Klassenelternbeirat kommt ein stimmberechtigtes Mitglied. Andere interessierte Eltern sind als Gäste willkommen.
Im Schulelternbeirat diskutieren wir Projekte und Anträge der Eltern, aber auch der Schüler, der Lehrerschaft oder der Schulleitung. In diesem Gremium können sich Eltern austauschen und aktuelle Informationen der Schulleitung erhalten.
Die stimmberechtigten Mitglieder wählen einen Vorstand, Delegierte für die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz sowie Delegierte für den Kreiselternbeirat.
Klassenelternbeirat
Der gewählte Beirat einer Klasse hat mindestens drei Mitglieder. Sie halten den Kontakt mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und der Schülervertretung und fördern den Austausch der Eltern untereinander. Sie entsenden zudem eine/n Delegierte/n in den Schulelternbeirat.
Folgende Termine stehen in jedem Schuljahr an:
- 2 Elternabende
- 2 Zeugniskonferenzen
- 2 Sitzungen des Schulelternbeirats
- 2 Lernplankonferenzen (je nach Stufe und Bedarf)
- evtl. Schulkonferenzen und Fachkonferenzen
Fachkonferenzen
In diesen Gremien wird z. B. über die Einführung neuer Lehrbücher und weiterer Unterrichtsmaterialien oder auch über didaktische und methodische Fragen beraten.
Neben den Lehrern der Fachschaft nehmen auch zwei Vertreter der Eltern und zwei Schülerinnen und Schüler mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.