Fehlzeiten

Teilnahme am Unterricht

"Wer der Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe nicht nachkommt, hat unverzüglich über die Gründe einen Nachweis zu führen. [...] Will sie oder er aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, hat sie oder er einen Antrag auf Beurlaubung (§ 15 SchulG) zu stellen. Entzieht sich eine Schülerin oder ein Schüler vorsätzlich der Leistungsfeststellung in einem Fach, kann die Leistung in diesem Fach mit 0 Punkten bewertet werden, wenn die Schülerin oder der Schüler sowie bei Minderjährigen deren oder dessen Eltern auf diese Möglichkeit aus konkretem Anlass oder zu Beginn eines Schuljahres hingewiesen worden sind." (§ 7 Abs. 7 OAPVO)

"Halbjahresleistungen in Fächern, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht erbracht. Wenn es sich dabei um eine in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringungspflichtige Leistung handelt, müssen Schülerinnen und Schüler um eine Jahrgangsstufe zurücktreten." (§ 7 Abs. 8 OAPVO)

Entschuldigungsystem

Alle Angaben zum Entschuldigungsverfahren an der Sachsenwaldschule können dem folgenden Informationsblatt entnommen werden.

Fahrprüfung

Informationen zu Terminen rund um die Fahrprüfung können  dem folgenden Informationsschreiben sowie den Hinweisen zum Entschuldigungssystem entnommen werden.