Betriebspraktikum in der 10. Klasse

Nach § 4 Absatz 3 des schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes gehört es zum Auftrag der Schule, "jungen Menschen kulturelle und gesellschaftliche Orientierung vermitteln. Sie soll dazu ermuntern, eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten und gesellschaftliche Strukturen auch kritisch zu überdenken. Die Schule soll die Bereitschaft zur Empathie und die Fähigkeit fördern, das eigene Weltbild in Frage zu stellen und Unsicherheiten selbstvertrauend auszuhalten." […]

In den Fachanforderungen Wirtschaft/Politik für die Sekundarstufe I und II ist festgelegt, dass "die Berufsorientierung integrativer Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen" ist. "Wichtige Bausteine bilden in diesem Zusammenhang die Praktika in verschiedenen Berufsfeldern.

Praktika dienen der Erkundung und dem persönlichen Erleben des Arbeitsalltags, ermöglichen Einblicke in betriebliche Abläufe und bieten die Möglichkeit einer ersten beruflichen Orientierung. Das mindestens einwöchige, möglichst 14-tägige Betriebspraktikum wird verbindlich im Rahmen des Wirtschaft/Politik-Unterrichtes der Sekundarstufe I durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler werden durch eine Lehrkraft besucht, es besteht Unfallversicherungsschutz. Die Schulen sorgen für eine betriebswirtschaftlich orientierte Vorbereitung und eine entsprechende Nachbereitung. Hierbei ist der Berufswahlpass zu nutzen. […]

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schule_und_beruf/praktika.html

Bei Fragen und Unklarheiten steht euch Herr Stahlbock [marc.stahlbock (at) schule-sh.de] als Ansprechpartner genauso zur Verfügung wie die euch unterrichtende WiPo-Lehrkraft.

Die für die Anmeldung des Betriebspraktikums erforderlichen Unterlagen erhaltet ihr hier: