Auslandsaufenthalt

Wenn Ihr Kind einen Auslandsaufenthalt während seiner Schulzeit plant, sollten Sie als Eltern sich rechtzeitig gemeinsam mit Ihrem Kind mit Frau Stahlbock in Verbindung setzen, denn es gibt immer individuelle Einzelheiten zu besprechen, die hier nicht ausgeführt werden können. Den Kontakt können Sie über das Sekretariat (040/72750500) herstellen.

Was sagt die Landesverordnung über die Sekundarstufe I zum Auslandsaufenthalt?

Die Landesverordnung über die Sekundarstufe I sieht im Falle eines Auslandsaufenthaltes vor, dass „nach Rückkehr aus einem Auslandsaufenthalt [...] die Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe fortgesetzt [wird], in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde.“

Diese Regelung bedeutet, dass das im Ausland verbrachte Schuljahr in der Regel nicht angerechnet werden kann, sondern wiederholt werden muss.

„Hiervon abweichend können besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler nach Rückkehr auf Antrag ein Schulhalbjahr oder ein gesamtes Schuljahr überspringen. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.“

Weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt sind den folgenden Merkblättern zu entnehmen.